Lohneinbussen im Jahr 2015
Lohneinbussen im Jahr 2015
Die Mittel für den Gehaltsaufstieg waren dieses Jahr befriedigend. Die Auswirkung
Revision des Pensionskassengesetzes wirken sich nun aber negativ auf die Nettol«
allem älterer Kantonsangestellter aus. Das muss in den Folgejahren korrigiert wen
Matthias Burkhalter, Geschäftsführer BSPV
Wir haben schon in früheren Ausgaben des
Diagonal darauf hingewiesen, dass die
Lohnrunde 2015 für viele nicht befriedi-
gend ausfallen wird. Die Auswirkungen
waren absehbar, aber noch nicht im Detail
voll abschätzbar. Nun liegen die ersten
Lohnabrechnungen für den Januar 2015
vor. Unsere Befürchtungen haben sich be-
stätigt: Rund 20 Prozent der Kantonsan-
gestellten haben dieses Jahr einen tieferen
Nettolohn als noch letztes Jahr.
Nettolohnsenkungen
Der Autor dieser Zeilen ist davon selbst
betroffen. Drei zusätzliche Gehaltsstufen
reichten nicht aus, um den Lohn 2014 zu
garantieren. Für dieselbe Arbeit gibt es
nun also weniger Lohn.
Wegen der Sanierung der beiden Pensi-
onskassen war dies vorauszusehen. Gross-
rätin Giovanna Battagliero hatte schon im
Jahr 2013 eine Motion «Stopp dem Ge-
haltsabbau» eingegeben, die forderte, dass
solche Nettolohnsenkungen zu vermeiden
seien. Der Grosse Rat hat diesen Vorstoss
mit 77 zu 53 Stimmen deutlich als Prü-
fungsauftrag an den Regierungsrat über-wiesen.
Dieser sah dann aber wegen der
Schwierigkeit der Umsetzung von indivi-
duellen Massnahmen ab. Der Regierungs-
rat legt seinen Fokus auf eine kontinuierli-
che angemessene Lohnerhöhung in den
Folgejahren. Wer also dieses Jahr ein Mi-
nus zu verzeichnen hat, soll dieses in den
folgenden Jahren möglichst bald und voll-
umfänglich kompensiert erhalten.
Wie kommt es zu Lohnverlusten?
Alle Mitarbeitenden hatten bisher gleich
hohe Pensionskassenabzüge von 9,2% auf
dem versicherten Verdienst zu entrichten.
Dazu kamen früher für ein Jahr die Ver-
diensterhöhungsbeiträge. Neu haben vor
allem ältere Mitarbeitende wesentlich hö-
here Abzüge für die Pensionskasse zu be-
zahlen. Eine Sechzigjährige bezahlt neu ei-
nen Sparbeitrag von 10,0% für die Äufnung
des individuellen Sparkontos, 1,2% für den
Risikobeitrag und 0,95% (BPK) oder 1,7%
(BLVK) als Finanzierungsbeitrag für die
Sanierung der Pensionskasse. Gesamthaft
sind das im Maximum nun Abzüge von
12,15% auf dem versicherten Verdienst, der
zudem anders berechnet wird.
Geld Münzen: Schweizer Münz (Foto: Werner Näf)
Wendeltreppe abwärts: Kantonsspital Winterthur (Foto: David Jufer)
Pfarramt (Foto: Kirchenweb Bilder)
|
Und die Jungen?
Für die jüngeren Mitarbeitenden ist die
Ausgangslage sehr viel besser. Ein Zwan-
zigjähriger bezahlt neu nur noch 6,77%
Pensionskassenbeiträge anstatt 9,2% plus
die Verdiensterhöhungsbeiträge. Dafür
profitieren die Jüngeren allerdings nicht
von den Übergangsbestimmungen der
BPK. Sie werden in einem Zeitpunkt
pensioniert werden, in dem das finanziel-
le Umfeld völlig anders aussehen wird.
Risikogruppen
Am schlechtesten kommen Mitarbeiten-
de weg, die nicht in den Genuss von Über-
gangsregelungen bei der Pensionskasse
kommen, zwischen 45 und 55 Jahre alt
sind und die schlechten Lohnaufstiegsjah-
re 2000-2013 miterlebt haben. Aus mei-
ner Sicht müssten die zusätzlichen Mittel
für die Kompensation der Lohndelle gezielt
für diese Mitarbeitenden eingesetzt wer-
den. Der BSPV wird sich an den Sozialpart-
nergesprächen für eine solche Lösung ein-
setzen.
Teuerungsausgleich
Die letzten Jahre waren geprägt von ei-
ner sehr tiefen Jahresteuerung. Der Regie-
rungsrat hat diese in den letzten acht Jah-
ren immer ausgeglichen oder sogar noch
eine Kompensation von Rückständen aus
den früheren Jahren vorgenommen. Je
nach Rechnungsart verbleiben aber immer
noch weit über fünf Prozente auszuglei-
chen. |