Der Beauftragte für kirchliche und religiöse Angelegenheiten

Der Beauftragte für kirchliche und religiöse Angelegenheiten ist die Verbindungsstelle zwischen Landeskirchen und anderen Religionsgemeinschaften zu kantonalen Stellen. Er verantwortet die Vorbereitung der Gesetzgebung im Aufgabenbereich.
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Landeskirchen / Kirchgemeinden
IInformationen zum Verhältnis des Staats zu den drei Landeskirchen, den Kirchgemeinden, den öffentlichrechtlich anerkannten und den vereinsrechtlich organisierten Gemeinschaften
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Die relevanten Gesetze und Verordnungen im Bereich Kirchen und Religionsgemeinschaften:
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Autor: Sektion Bern - Bereitgestellt: 10.07.2021
aktualisiert mit kirchenweb.ch