Vernehmlassung zum Entwurf der neuen Pfarrstellenzuordnungsverordnung (PZV)
Mit dem neuen Landeskirchengesetz ist die Zuständigkeit zur Regelung der Pfarrstellenzuordnung vom Kanton auf die Landeskirche übergegangen. Die Pfarrstellendotierung erfolgt zur Zeit noch auf der Grundlage einer kantonalen Zuordnungsverordnung (
» BSG 412.111). Damit der Verkündigungsauftrag unter den heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten bestmöglich wahrgenommen werden kann, ist eine neue Regelung erforderlich. Die Synode hat hierzu anlässlich der Sommersession 2022 verschiedene Grundsätze verabschiedet. In diesem Rahmen wurde ein Entwurf einer neuen Verordnung über die Pfarrstellenzuordnung erstellt.
Der Synodalrat hat zu diesem Entwurf eine Vernehmlassung eröffnet und lädt uns freundlich zur Stellungnahme ein.
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» siehe dazu auch unseren Newsletter vom Herbst 2022
Unterlagen zur Vernehmlassung