Andreas Schiffmann: Kirchenfenster in der Schlosskirche Köniz (Foto: A.Schiffmann)
Andreas Schiffmann: Kirchenfenster in der Schlosskirche Köniz (Foto: A.Schiffmann)
Andreas Schiffmann: Kirchenfenster in der Schlosskirche Köniz (Foto: A.Schiffmann)
Statuten | Statuten S T A T U T E N 1.Der Evangelisch-theologische Pfarrverein im Kanton Bern setzt sich zusammen aus Dienenden am göttlichen Wort (VDM), die sich für Lehre und Leben unter die göttliche Offenbarung des in der heiligen Schrift alten und neuen Testamentes bezeugten Evangeliums von Jesus Christus stellen. 2.Auf dieser Grundlage bezweckt der Verein insbesondere: A.Stete Vertiefung biblischer Erkenntnis durch theologische Arbeit zu kirchlichem Dienst. B.Verständigung und Stellungnahme in Fragen der Theologie und Kirche, wie auch der Welt- und Lebensanschauung. C.Pflege christlich-geschwisterlicher Gemeinschaft nach innen und aussen. 3.Der Evangelisch-theologische Pfarrverein ist Mitglied der Evangelisch-kirchlichen Vereinigung in der Schweiz (EKVS). 4.Der Verein versammelt sich ordentlicher Weise mehrmals jährlich. Nach Ermessen des Präsidenten/der Präsidentin oder auf Antrag von mindestens zehn Mitgliedern kann eine ausserordentliche Zusammenkunft einberufen werden. 5.Der Verein wird durch den Vorstand geleitet. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er besteht aus mindestens fünf Mitgliedern und konstituiert sich selbst. Eine Amtsdauer beträgt vier Jahre, Wiederwahlen sind möglich. Wenn möglich sollen ein Mitglied des Synodalrates und ein Dozent der evangelisch-theologischen Fakultät dem Vorstand angehören. 6.Gesuche um Aufnahme in den Verein sind dem Vorstand vorzulegen. Die Aufnahme erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Dieser sind auch allfällige Austritte bekannt zu geben. Gäste sind jederzeit willkommen. 7.Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Für die Verpflichtungen des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Haftung des einzelnen Mitgliedes über den zu bezahlenden Jahresbeitrag hinaus ist ausdrücklich ausgeschlossen. 8.Für gewöhnliche Beschlüsse sowie für Wahlen gilt das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder. Es kann geheime Abstimmung oder Wahl verlangt werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident/die Präsidentin. Für Statutenänderungen und zur Auflösung des Vereins bedarf es der 2/3 Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Die vorliegenden Statuten wurden erarbeitet und beschlossen an der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 15. März 2010, im Kirchlichen Zentrum Wittigkofen, Bern; sie ersetzen diejenigen vom 9. Januar 1939. Die Präsidentin Der Sekretär sign. sign. Christine Maurer Ueli Grossenbacher |
Vorstand | Vorstand Pfr. Dr. Bernhard Rothen, 9064 Hundwil, T 071 367 12 26, pbrothen[AT]stiftungbruderklaus.ch Pred. Ueli Grossenbacher, Linckweg 11, 3052 Zollikofen, T 031 911 19 07, ugro[AT]bluewin.ch Pfrn. Andrea Allemann-Schärer, Burgerallee 33, 2560 Nidau, T 032 331 29 82; andrea.schaerer[AT]besonet.ch |
Klicke den Link an zum evangelisch theologischen Pfarrverein | » http://www.evangelischerpfarrverein.ch/?page_id=99 |