Erben
In die Kompetenz des Erbschaftsamtes fallen die Aufnahme des Siegelungsprotokolls, die Eröffnung von Testamenten und die Sicherung von Nachlässen. Eine weitere Hauptaufgabe besteht in der Vertretung minderjähriger, urteilsunfähiger und unbekannt abwesender Erben.
Erbschaftsdienst
Der Erbschaftsdienst ist zuständig für die Anordnung von Erbschaftssicherungsmassnahmen wie
•die Verfügung von Erbschaftsinventaren
•die Anordnung einer Erbschaftsverwaltung
•die Anordnung von Erbenrufen
Im weiteren vertritt der Erbschaftsdienst die Interessen
•minderjähriger Erben
•unbekannt abwesender Erben
•nicht vertretener auslandsabwesender Erben
•handlungsunfähiger Erben
Der Erbschaftsdienst führt Vertretungsbeistandschaften, gibt Erklärungen über Ausschlagung oder Annahme von Erbschaften ab, führt Erbschaftsverwaltungen, stellt Erbennachforschungen an und liquidiert kleinere Nachlässe von Verstorbenen bis zu einem Wert von CHF 30'000.
Urkundsperson
Im Kanton Bern sind ausschliesslich im Kanton Bern praktizierende bernische Notarinnen oder Notare als Urkundspersonen auf Verfügung hin zur Aufnahme von Steuer-, Erbschafts- oder öffentlichen Inventaren legitimiert.
Steuerinventar und Öffentliches Inventar
In einem Nachlass, in dem die Aktiven brutto mindestens CHF 100'000 erreichen, verfügt das Regierungsstatthalteramt II Bern grundsätzlich die Aufnahme eines Steuerinventars. Die Erben können innert Monatsfrist auch die Anordnung eines Öffentlichen Inventars oder Erbschaftsinventars verlangen.
Erbschaftsinventar
Ein Erbschaftsinventar wird als Sicherungsinventar unabhängig von der Höhe des Nachlasses verfügt, wenn ein Erbe zu bevormunden ist oder unter Vormundschaft steht, ein Erbe dauernd und ohne Vertretung abwesend ist, ein Erbe ausdrücklich die Errichtung einer Erbschaftsinventars verlangt, Vater oder Mutter verstorben und unmündige Kinder vorhanden sind, im Testament oder Erbvertrag eine Vor- und Nacherbeneinsetzung vorgesehen ist.
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» http://www.bern.ch/leben_in_bern/persoenliches/sterben/erben (unter anderen).