Pfarrstellenreduktion Merkblatt für Pfarrer
Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten
Délégué aux affaires ecclésiastiques
Justiz-, Gemeinde-
und Kirchendirektion
des Kantons Bern
Direction de la justice, des affaires communales et des affaires ecclésiastiques du canton de Berne
Münstergasse 2
3011 Bern
Telefon 031 633 47 17
Telefax 031 633 76 25
Merkblatt für Pfarrpersonen zum Pfarrstellenabbau
Was können Sie als betroffene Pfarrerin bzw. betroffener Pfarrer tun?
1. Wenn Sie in einem Alleinpfarramt tätig sind, bitten wir Sie, sich Zeit für eine Standortbe-stimmung zu nehmen, allein und zusammen mit Ihren nächsten Angehörigen: Was heisst die Reduktion für mich? Wie will und wie kann ich darauf reagieren? Will ich eine Zusatz-aufgabe suchen? Die neu gewonnenen Teilzeittage für anderes brauchen, für die Familie, für die Weiterbildung? Will ich eine neue Stelle suchen, in der ich wieder so viel wie bisher arbeiten kann? Will ich mich, wenn ich mehr als 58 Jahre alt sein werde, frühpensionieren oder teilpensionieren lassen? Wo sehe ich Abbaumöglichkeiten, damit ich nicht gleichviel arbeite wie bisher, nur mit weniger Lohn? Was sind die Punkte, die ich mit dem Kirchge-meinderat besprechen will, kann, muss? Brauche ich eine aussenstehende Person meines Vertrauens, die mich unterstützt und begleitet?
2. Wenn Sie Teil eines Pfarrkollegiums sind, bitten wir Sie zusätzlich zu Ihrer eigenen Stand-ortbestimmung folgende Fragen in Ihrem Pfarrkollegium zu besprechen: Wer von uns sieht für sich die Möglichkeit, abzubauen, und was hat das für Folgen für das ganze Kollegium und die Kirchgemeinde?
3. Wenn klar ist, dass Sie Ihren Beschäftigungsgrad reduzieren müssen und Sie über 58 Jah-re alt sind, können Sie bei der Bernischen Pensionskasse abklären, ob Sie Anspruch auf eine Teilpensionierung haben, und wenn ja, was Sie dafür tun müssen und wie diese aus-sehen würde. Für die entsprechende Abklärung können Sie sich direkt an die für Sie zu-ständige Person bei der Pensionskasse wenden. Deren Telefonnummer finden Sie auf Ih-rem Versicherungsausweis oder dem letzthin von der Pensionskasse erhaltenen Brief oder Sie können einfach auf die zentrale Telefonnummer anrufen (www.bpk.be.ch).
4. Falls Sie sich frühpensionieren lassen wollen, können Sie ebenfalls direkt mit der Pensi-onskasse abklären, wie eine Frühpensionierung aussähe und welche Bedingungen dafür bestehen.
5. Und schliesslich bitten wir Sie, sich bei uns zu melden, falls Sie Unterstützung bei der Su-che einer neuen Stelle haben möchten.
6. Für Beratung und Unterstützung in all diesen Fragen können Sie sich auch an Ihre Regio-nalpfarrerin oder Ihren Regionalpfarrer wenden
Bern, Ende Oktober 2014
Martin Koelbing, Beauftragter für Kirchliche Angelegenheiten ad interim Telefon 031 633 46 87, Mail: martin.koelbing@jgk.be.ch
77.72-14.9
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