Kurze Darstellung der Geschichte des Pfarrkapitels anlässlich des Jubiläums 175 Jahre Schweizerischer Pfarrverein, von Pfr. Simon Kuert
Ueberblick Geschichte Kirchlicher Oberaargau
Vor der Reformation: Landdekanat Wynau
Das Dekanat Wynau
Einzugsgebiet des Dekanats Wynau im Mittelalter
Von der Reformation bis 1852 Das Landkapitel Thunstetten (ab 1538 Langenthal)
Vom alten Pfarrkapitel Langenthal zur Synode des Kirchlichen Bezirks Oberaargau
Quellen und Literatur
Der Kirchliche Oberaargau vom Mittelalter bis zur Gegenwart
Simon Kuert
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Vor der Reformation:
Landdekanat Wynau
Einleitung
Heute ist der Begriff Oberaargau wieder in der Diskussion. Je nachdem ob wir von einem Wirtschafts- Landschafts- oder Kulturraum sprechen, zählen wir unterschiedliche Gebiete dazu. Kirchlich gesehen ist der Oberaargau ein klar abgegrenztes Gebiet: Der Kirchliche Bezirk Oberaargau umfasst die Kirchgemeinden der beiden Aemter Aarwangen und Wangen, sowie aus dem Amt Trachselwald die Kirchgemeinden Dürrenroth, Eriswil, Huttwil und Walterswil und seit 1966 Wyssachen.
Diese Gebietsabgrenzung hat historische Gründe. Schon im 12.Jahrhundert waren die Pfarreien längs der drei Flüsschen Oenz, Langete und Roth eine Einheit. Sie bildeten im mittelalterlichen Bistum Konstanz gemeinsam das „Landdekanat“ oder „Landkapitel Wynau“. Noch gehörten allerdings die grossen Kirchgemeinden Oberbipp, Niederbipp, Wangen und Seeberg nicht dazu. Sie lagen ausserhalb der durch die Aare im Nordwesten, und die Wynigenberge im Süden gebildeten alten Bistumsgrenze. Erst die Reformation fügte diese Kirchgemeinden in die reformierte Nachfolgeorganisation des Landdekanates Wynau, in das Landkapitel Thunstetten (bis 1538) bzw. das Landkapitel Langenthal (ab 1538) ein.[1]
Bistum-Archidiakonat-Dekanat
Seit dem Frühmittelalter grenzten ganz natürlich Flüsse und Wasserscheiden Gebiete ab, welche zum Zwecke einer einheitlichen Verwaltung gebildet wurden. So bildeten die Aare und der Rhein im Grossen die Bistumsgrenzen (Konstanz diesseits der Aare, Basel und Lausanne jenseits der Aare), innerhalb des Bistums strukturierten kleinere Gewässer das Dekanatsgebiet. Das grösste Bistum im deutschsprachigen Gebiet, Konstanz, wurde im Laufe des 12.Jahrhundert in 10 Archidiakonate und in 64 Landdekanate aufgeteilt. Unser Gebiet zählte zum Archidiakonat Burgund, welches nach dem „liber dicimationis“ von 1275 neben dem Dekanat „Rote“ (=Dürrenroth, unser Gebiet), die Dekanate „Lutzelfuo,“ (=Lützelflüh), „Langnowe“ (= Langnau) und „Wengen“ (=Wengi bei Büren) umfasste.[2]
Das Dekanat Wynau[3]
Der Begriff Dekanat ist abgeleitet vom lateinischen Wort „decanus“. Dieses bezeichnete im römischen Heer den Führer von 10 Soldaten. Im Mittelalter wurde er aus dem Militärischen ins Geistliche übertragen und bezeichnete im Kloster den Vorsteher von 10 Mönchen als Dekan. Im 12. Jahrhundert wurde Decanus zum Titel eines vom Bischof berufenen Geistlichen, dem in einem bestimmten Bezirk die Aufsicht über die Landpfarreien übertragen worden war. Das Gebiet, das der Dekan zu beaufsichtigen hatte, nannte man entsprechend Dekanat.[4] In den Quellen taucht später auch der Begriff „Kapitel“ auf. Er wird meistens mit dem Begriff Dekanat synonym gebraucht. Der Begriff „Kapitel“ stammt aus der klösterlichen Praxis der Mönche, gemeinsam täglich ein Kapitel aus der Bibel zu lesen. Mit der Zeit erhielt die Versammlung der gemeinsam lesenden Mönche selber den Namen „Kapitel“. So wurde der Begriff gebraucht zur Umschreibung des kirchlichen Bezirks, welcher die Pfarreien der Kapitulare umfasste, sowie deren Versammlung selbst.[5]
Bei der Erhellung der mittelalterlichen Geschichte unseres Dekanates helfen die Quelleneditionen des Bistums Konstanz, welche Ende des 19.Jahrhunderts vom Freiburger Dözesanarchiv (=FDA) herausgegeben worden sind.[6]
Um 1220 hiess das Oberaargauer Landkapitel „Wimenowe“[7]. 1275, im „Liber decimationis“, in welchem vom Papst eine sechsjährige sogenannte Kreuzzugssteuer verordnet wird, trägt unser Oberaargauer Landkapitel aber den Namen „Rote“. Entsprechend findet sich in der Dürrenrother Pfarrerliste als erster bekannter Pfarrer im Jahre 1246 /56 auch ein „Egeno, Dekan und Priester zu „Rote“.[8] 1324. im „Liber quartarum et bannalium“ heisst das Dekanat „Tütwile“ (=Grossdietwil)[9] und 1353, im „Liber taxationis“ schliesslich wieder „Winow“[10], 1379 ist sogar noch einmal vom Dekanat „Huttwil“ die Rede.[11] Ab Mitte des 14.Jahrhunderts setzte sich schliesslich der Begriff „Landdekanat Wynau“ in den Akten durch.[12] Die unterschiedliche Bezeichnung des Gebietes erklärt sich daraus, dass der jeweilige Wohnsitz des Dekans dessen Aufsichtsgebiet den Namen gab. Im Bistum Konstanz konnte grundsätzlich jeder Inhaber einer Pfarrstelle zum Dekan aufsteigen. Er wurde durch den Bischof ernannt und dieser wählte in der Regel einen Geistlichen, welcher mit den Verhältnissen im Bezirk vertraut war, ohne immer die Bedeutung der Pfrund zu berücksichtigen, auf der der jeweilige Kandidat wirkte. So taucht in der Liste der Oberaargauer Dekane vom 12.-15.Jahrhundert bloss ein Dekan auf, der auch ausdrücklich als Pfarrer von Wynau bezeugt ist.[13]
Wenn sich trotzdem im Laufe des 14. Jahrhunderts der Begriff „Landdekanat Wynau“ durchsetzte, dann nicht nur weil die Dekane in der Regel in Wynau wirkten, vielmehr wohl aus geographischen[14] und historischen[15] Gründen.
Einzugsgebiet des Dekanates Wynau im Mittelalter
Wie erwähnt wurde das Gebiet eines Dekanates oft durch Gewässer strukturiert. Entsprechend gehörten zum Einzugsgebiet des Dekanates Wynau alle die Pfarreien, die sich längs der Flüsschen Oenz, Langete und Roth erstreckten.
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Ich liste sie nachstehend nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, d.h. gemessen an den vom Bistum Konstanz 1508 zu karitativen Zwecken geforderten Abgaben auf:
Madiswil
Dietwil (Grossdietwil)
Herzogenbuchsee
Eriswil
Rohrbach
Wynau
Thunstetten
Lotzwil
Dürrenroth
Bleienbach
Ursenbach
Walterswil
Huttwil
Mit diesen 13 Pfarreien war das Landkapitel Wynau unter den 64 Landdekanaten des Bistums Konstanz eines der kleinsten. Unabhängig der Grösse des Aufsichtsgebietes waren die Aufgaben des Dekans aber überall gleich. Er hatte 2-4 Mal im Jahr alle Kleriker im Bezirk zu versammeln. In der Regel wurden sie in den Amtssitz des Dekans aufgeboten. (Im Landdekanat Wynau nach St.Urban?) Wie noch heute anlässlich der alljährlichen Kapitelsversammlung der Pfarrer im Pfarrkapitel Langenthal eröffnete ein Gottesdienst die Verhandlungen und eine gemeinsame Mahlzeit beschloss sie.[16]
Die Versammlungen beschäftigten sich mit bischöflichen und päpstlichen Verordnungen, man beriet sich in Fragen der Seelsorge und der Liturgie – diskutierte die Taxen und Abgaben und der Cammerer legte über das Kapitelsvermögen Rechenschaft ab, welches dank Stiftungen und Schenkungen beträchtlich war. Noch heute verfügt das Pfarrkapitel Langenthal über ein Vermögen, das aus mittelalterlichen Schenkungen resultiert.
Von der Reformation bis 1852
Das Landkapitel Thunstetten (ab 1538 Langenthal)
Das Gebiet des Landkapitels Thunstetten – Langenthal
Nachdem Bern für sein Untertanengebiet 1528 das Reformationsmandat als verbindlich durchgesetzt hatte, veränderte sich in der Region Oberaargau auch die kirchliche Landschaft. Die Aufsicht über die Kirchspiele der Region lag vor 1528 zum grossen Teil in den Händen des Bischofs von Konstanz (das alte Landdekanat Wynau), zum kleineren Teil in den Händen des Bischofs von Basel (Oberbipp, Niederbipp). Bern trennte nicht zwischen kirchlicher und politischer Aufsicht – beides, auch die frühere bischöfliche Aufsicht ging an den Staat über. Das hatte Folgen für die regionale Kirchenorganisation.
Mit Ausnahme von Grossdietwil lagen die Kirchspiele des alten Dekanates Wynau auf bernischem Gebiet. Sie bildeten den Grundbestand des neu entstehenden Landkapitels Thunstetten. Den Verlust Grossdietwils (das Kirchspiel kam neu ins Dekanat Willisau) ersetzten aus dem früheren Bistum Basel die Pfarreien Oberbipp und Niederbipp. Weiter kamen die vor der Reformation zum Dekanat Willisau gehörenden Pfarreien des Berner Aargaus zum Oberaargauer Landkapitel: Aarburg, Brittnau und Zofingen. Die Pfarrei Wangen, welche vor der Reformation zusammen mit den Pfarreien des Wasseramtes zum Dekanat Burgdorf gehört hatte, blieb von diesem nach der Reformation abgeschnitten, nachdem die Wasserämter Kirchspiele beim katholischen Glauben gelieben waren. Deshalb, kam Wangen zum Kapitel Thunstetten. Aus dem Kirchspiel Grossdietwil löste sich Melchnau, wo Bern mit der Uebernahme des Grünenberg’schen Besitzes schon vor der Reformation die Kollatur der St.Georgs-Kapelle auf dem Burghügel erworben hatte. Die zwischen 1508 und 1520 unterhalb des Burghügels an der heutigen Stelle entstandene Kapelle in Melchnau wurde zur Pfarrkirche erhoben.
Das Landkapitel Thunsteten unmittelbar nach der Reformation
Zur Zeit der Reformation war Langenthal noch keine eigene Kirchgemeinde. Noch waren die Langenthaler nach Thunstetten kirchgengenössig. Das änderte sich 1538 als Langenthal zu einer eigenen Pfarrei erhoben wurde. Von da an nannte man – wohl aus geographischen Gründen – das neue Kapitel: Pfarrkapitel Langenthal oder Klasse Langenthal. Noch keine eigenständigen Pfarreien waren nach der Reformation Aarwangen und Roggwil. Während Aarwangen 1577 eine eigene Kirche erhielt und von Wynau losgelöst wurde, blieb Roggwil bis 1664 Teil der Kirchgemeinde Wynau.
Als die Pfarrkapitel in der Predigerordnung von 1587[17] erstmals eine rechtliche Struktur erhielten, war das Bernische Kirchengebiet in 8 Kapitel eingeteilt:
(I) Das Kapitel Bern, mit den Stadtgeistlichen und den Professoren die den Konvent, die eigentliche Kirchenregierung bildeten, den übrigen Stadtgeistlichen und den Geistlichen der Landpfarreien der Region Bern.
(II) Das Kapitel Thun mit den Pfarreien des Berner Oberlandes.
(III) Das Kapitel Burgdorf mit den Pfarreien des Emmentals und des Mittellandes (dazu gehörte auch die Pfarrei Seeberg, die heute dem kirchlichen Bezirk Oberaargau) zugehörig ist.
(IV) Das Kapitel Nydau (Pfarreien um den Bielersee).
(V) Das Kapitel Büren (Pfarreien des übrigen Seelandes zusätzlich die Pfarreien des Buchiberges).
(VI) Das Kapitel Langenthal
(VII) Das Kapitel Aarau
(VIII) Das Kapitel Lenzburg und Brugg.
Zum Kapitel Langenthal gehörten um 1600:
Arburg, Arwangen (seit 1577), Bleyenbach, Brittnau, Dürrenrodt, Eriswyl, Herzogenbuchsee (Pfarrer und Helfer) Hutwyl, Langenthal (seit 1538), Lotzwyl, Madiswyl, Melchnau, Nieder-Bipp, Ober-Bipp, Rohrbach, Thunstetten, Ursenbach, Walterswyl, Wangen, Wynau, Zofingen (erster Pfarrer, zweiter Pfarrer, Schulmeister, Provisor).
Später (1664) kam noch die neu gebildete Pfarrei Roggwyl hinzu.
Das Landkapitel Langenthal zwischen 1528-1798
In der „Neu-verbesserten Predikanten-ordnung dess sammtlichen ministerii der Teutschen-landen hoch-loblicher stadt Bern“ von 1748 werden diese Pfarreien denn auch in dieser Reihenfolge mit der Pfarrei Roggwyl aufgezählt.[18] Für eine kurze Zeit gehörte auch die 1715 gebildete Kirchgemeinde Niederwyl (Rothrist) zum Langenthaler Kapitelsgebiet.[19]
Nach dem Fall des Alten Berns in der Helvetik wurde Ende 1798 der Berner Aargau, damit die Gebiete der Pfarreien Zofingen, Brittnau, Niederwyl-Rothrist Teil des Kantons Aargau. Das Amt Aarburg verblieb vorerst noch bei Bern. Doch mit der zweiten helvetischen Verfassung von 1802 kam auch Aarburg zum neuen Kanton. Damit verlor das Pfarrkapitel Langenthal die vier aargauischen Pfarreien, die z.T.fast 300 Jahre das kirchliche Leben der Region Oberaargau mitbestimmt hatten.[20] Der ganz Kanton verlor zudem die Kapitel VII und VIII, Aarau und Brugg-Lenzburg. Dafür wurde mit den reformierten Pfarreien im Jura, die 1815 aus der Herrschaft des Bischofs von Basel herausgelöst worden waren, das Kapitel Biel neu geschaffen.
Es verblieben jene Kirchgemeinden, die heute immer noch den Kirchlichen Bezirk Oberaargau bilden.[21] Sie werden in der Predigerordnung von 1824 aufgezählt:
„Aarwangen, Bipp (Nieder-), Bipp (Ober), Bleyenbach, Dürrenroth, Eriswil, Herzogenbuchsee, Pfarrer und Helfer, Huttwyl, Langenthal, Lotzwil, Madiswil, Melchnau, Roggwyl, Rohrbach, Thunstetten, Ursenbach, Walterswil, Wangen, Wynau.“[22]
Vom alten Pfarrkapitel Langenthal zur Synode des Kirchlichen Bezirks Oberaargau
Knapp dreissig Jahre nach dem Erlass der Predigerordnung von 1824 war die Geschichte der alten Pfarrkapitel geschrieben. Zwar sah die bernische Staatsverfassung von 1831 noch vor, dass die Kapitelsversammlungen weiterbestehen können, degradierte sie aber zu vorberatenden Gremien für die Geschäfte der Generalsynode. Diese kantonale Versammlung der Geistlichen hatte ihrerseits auch nur vorberatende Funktion. Das Gesetz sicherte ihr lediglich“ das Recht zu Anträgen und zu der freien Vorberatung in Kirchensachen“ zu. Dennoch bestimmte der Grosse Rat in der aufgrund der Staatsverfassung notwendigen Synodalordnung in § 4: „Alle bernischen Geistlichen sind Mitglieder der Kapitel, in deren Bezirk sie wohnen.Abberufene und Eingestellte sind ausgeschlossen.“[23]
Und in § 16: „Die Kapitel der Geistlichen werden nach ihrer bisherigen Bestimmung und Einrichtung und nach Vorschrift des §4 dieser Synodalordnung jährlich auf die gewohnte Zeit von ihren Dekanen durch ein Circular zusammenberufen, das die Anzeige der Berathungsgegenstände enthalten soll.“[24]
Im Oberaargauer Kapitel wurde während der Regenerationszeit von der Möglichkeit der Vorberatung von kirchlichen Angelegenheiten rege wahrgenommen. Vor allem bezüglich der Neuordnung des Religions- und Unterweisungsunterrichtes gingen Bestrebungen vom Oberaargau aus. So hatte Friedrich Boll, welcher von 1832-1839 in Niederbipp wirkte, im Pfarrhaus das erste Lehrerinnenseminar eingerichtet und an den Kapitelsversammlungen sich für die Lehrerbildung eingesetzt.[25]
Allerdings blieb manches in der Beratung stecken, die Beschlüsse der Kapitel hatten gesamtkirchlich kaum noch eine Wirkung. 1846, in der neuen Staatsverfassung wurden die Rechte der evangelisch-reformierten Landeskirche neu definiert. Im Projekt des Gesetzes über die Kirchensynode und über die Organisation des Kirchenwesens war vom Organisationselement „Pfarrkapitel“ nicht mehr die Rede.[26]
Das Gesetz, welches dann 1852 beschlossen wurde, führte nun an Stelle der von Pfarrern bestimmten Kapiteln, die Bezirkssynoden ein und wies diesen, in Anlehnung an die Pfarrkapitel, folgende Aufgaben zu:[27]
• Anhören der Berichte über die Kirchenvisitationen
• Ueberwachung des kirchlichen Zustandes der Gemeinden in dem Bezirk und der Amtsführung der Prediger
• Jährliche Berichterstattung über die religiösen und kirchlichen Zustände im Bezirk.
Kurt Guggisberg fasst zusammen:
„Die Bezirkssynoden, die Vertretung der hergebrachten kirchlichen Kapitelbezirke, bestehen aus sämtlichen Gemeinden des betreffenden Gebiets angestellten Pfarrern und den Abgeordneten der Kirchgemeinden, die durch die Kirchenvorstände gewählt werden. Der Präsident führt den Titel Dekan. Seine wichtigste Aufgabe besteht in der jährlichen Visitation der Pfarrer und Gemeinden. Im übrigen soll der Dekan als Ratgeber und Vermittler allfälligen Beschwerden abhelfen oder noch besser ihnen zuvorkommen.“[28]
Die Ordnung der kirchlichen Verhältnisse war in Fluss gekommen, hatte allerdings mit dem Gesetz von 1852 noch keine definitive Struktur erhalten. Darauf deutete die Bestimmung über den Umfang der neuen Synodalbezirke an. Diesen soll ein künftiges Gesetz regeln, vorläufig gelten die Kapitelsbezirke auch noch als Synodalbezirke. Man rechnete wohl mit einer Bereinigung der alten Kapitelsgebiete.
Das angekündigte Gesetz wurde das Gesetz über die Organisation des Kirchenwesens im Kanton Bern vom 18.Januar 1874. Dies löste die Kapitel als Rechtskörperschaften nun endgültig auf und wies die Organisation von Kapitel und bezirksweisen Delegiertenversammlungen der Kantonssynode zu.
Ihre Organisation wurde zu einer innerkirchlichen Angelegenheit.
Im Bericht der Grossratskommission für die Vorberatung des neuen Kirchengesetztes ist zu lesen:
„An den im Entwurf vorgesehenen Delegiertenversammlungen möchte es genügen, ohne weitere Competenz in freundschaftlich beratenden Versammlungen zusammenzutreten, um kirchliche Fragen zu besprechen. Durch die neue Verfassung würden die Bezirkssynoden jedenfalls andere Behörden werden, als sie es ursprünglich waren. Früher waren es die sogenannten Capitel und hie und da wurde durch dieselbe wirklich ein Pfarrer ‚abgekapitelt?. Aber die Visitationsberichte und Verhandlungen, die bis dahin Hauptgegenstand der ‚ Capitel’ und der Bezirkssynoden waren, werden nun dahinfallen, da die Visitationen jedenfalls schon eine andere Gestalt gewinnen. Nunmehr bekommen die Gemeinden schon durch die periodische Pfarrwahl ein Mittel in die Hand, missliebige Pfarrer zu entfernen. Es ist bekannt und zugestanden, dass der gegenwärtige Visitationsmodus und der Modus der Berichterstattung ein verfehlter und wenig erspriesslicher sei. Heute würde jedenfalls die Hauptstellung der Bezirkssynode die sein, dass eine Anzahl Abgeordneter aus einem Bezirks sich zusammenfände, um über sittlich-religiöse Fragen ihres Bezirks gegenseitig die Meinung auszutauschen.“[29]
Das Gesetz erhielt am 30.Mai 1873 durch den Grossen Rat die Fassung:
„Die Organisation von Bezirkssynoden sowie die Festsetzung ihrer Verrichtung beliebt, unter Vorbehalt staatlicher Genehmigung, der Kantonssynode überlassen“.[30]
Die im Kapitelsarchiv Langenthal aufbewahrten Akten spiegeln eindrücklich den Prozess der Auflösung der alten Pfarrkapitel und den Aufbau einer neuen, regionalen kirchlichen Struktur auf der Basis der geschilderten gesetzlichen Grundlagen.
Bereits 1844 gründeten die Oberaargauer Pfarrer noch im Rahmen der alten Kapitelsstruktur den „Oberaargauischen Pastoralverein“.[31] Sechs Mal pro Jahr trafen sich die Pfarrer aus dem Kapitelsgebiet zu freien Zusammenkünften, wo sie sich gegenseitig informierten, sich mit theologischen und politischen Fragen auseinandersetzten und viel Zeit auch für gegenseitige Erbauung aufwendeten. Regelmässig legte einer der Pfarrherren eine Predigt vor, über die dann z.T. heftig diskutiert wurde. Aus diesem Pastoralverein ist der heutige Pfarrverein Oberaargau hervorgegangen. Neben diesen Pastoralversammlungen fand bis 1851 die offizielle, für alle Pfarrer verbindliche Kapitelsversammlung weiterhin statt.[32] Aufgrund dese neuen Kirchengesetzes von 1852 wurde das Pfarrkapitel mit den jährlichen Kapitelsversammlungen durch eine Bezirkssynode abgelöst. Am 2. Juni 1852 fand die erste Versammlung unter Vorsitz des Kammerers und Vizedekans, Pfr. Frank im Bären in Langenthal statt. Erstmals trafen sich neben den Pfarrern auch Laien (1-2 Delegierte) zur Uebernahme der frühren Aufgaben des Kapitels (Anhören der Berichte über die Kirchenvisitationen; Ueberwachung des kirchlichen Zustandes der Gemeinden in dem Bezirk und der Amtsführung der Prediger; Jährliche Berichterstattung über die religiösen und kirchlichen Zustände im Bezirk). Die Bezirkssynode tagte in den folgenden Jahren zweimal im Frühling und im Herbst als offizielles, noch „halbstaatliches“ Organ.
Das Kirchengesetz von 1874, welches die äusseren und inneren Angelegenheiten der Kirche klar trennte, erklärte die regionale kirchliche Organisation als eine reine innere Angelegenheit der Kirche und die früheren verbindlichen, vom Staat kontrollierten Kapitelsorganisationen fielen endgültig dahin und wurde durch weniger verbindliche, der Aufsicht der Kantonalsynode übertragene Organe ersetzt. Im Oberaargau entstand 1877
a) die Kirchliche Bezirkssynode des Oberaargaus als freie Vereinigung der Kirchgemeinden des früheren Kapitelbezirks [33]
b) Der Kapitelsverein Langenthal, als Organisation des Pfarrers im Bezirk, welche das frühere Kapitelsgut des Pfarrkapitels Langenthal zu verwalten hatte.[34]
Die Kirchliche Bezirkssynode verstand sich als eine freie Vereinigung, welche sich aufteilte in eine Hauptversammlung zu der alle Mitglieder der Landeskirche im Bezirk Zutritt hatten und eine Delegiertenversammlung, welche alle Kirchgemeinderäte und Pfarrer des Bezirks versammelte.
Die Kirchliche Bezirkssynode fand in der Folge einmal im Jahr in Form eines sogenannten Bezirksfestes statt.
Eine offizielle Bezirkssynode als Kirchliche Organisation mit von den Kirchgemeindeversammlungen gewählten Delegierten entstand erst am 7. Februar 1921.[35] Sie umfasste die gleichen Kirchgemeinden wie das Pfarrkapitel seit 1803 und stellte sich zur Aufgabe
„die kirchlichen Interessen sowie die engere Verbindung der oberaargauischen Kirchgemeinden zwecks Beratung und Förderung gemeinsamer landeskirchlicher Interessen und Liebeswerke“[36]
Werfen wir abschliessend noch einen Blick auf den Kapitelsverein Langenthal. Er ist auf das gleiche Gebiet wie die Bezirkssynode bezogen und versammelt wie der Pastoralverein, bzw. der Pfarrverein die Pfarrer der Kirchgemeinden des kirchlichen Bezirks.
Die Gründung dieses Kapitelsvereins wurde nötig, um das vom alten Pfarrkapitel ererbte Kapitelsgut zu verwalten. Die Pfarrer des Bezirks trafen in der Folge jährlich wie zur Zeit des alten Pfarrkapitels am Mittwoch nach Pfingsten zusammen, um nach einem gemeinsamen Gottesdienst und nach dem Beschluss über Vergabungen aus dem Kapitelsgut, gemeinsam zu essen. Finanziert wurde letzteres aus dem Ertrag des Kapitelsgutes.
1945-47 wurden nach längeren Diskussionen die Satzungen des ehemaligen Pastoralvereins mit demjenigen des Kapitelsvereins verknüpft und das Pfarrkapitel am Mittwoch nach Pfingsten wurde zur eigentlichen „Hauptversammlung“ des Pfarrvereins.
Quellen und Literatur
Sämtliche benutzten handschriftlichen und gedruckten Quellen sind in den Anmerkungen aufgeführt.
Bei den handschriftlichen Quellen handelt es sich vor allem um den Quellenbestand im Kapitelsarchiv des Pfarrkapitels Langenthal, Zwinglihaus Langenthal.
An Aufsätzen stützte ich mich auf die beiden ebenfalls in den Anmerkungen angegebenen Publikationen:
Johann Karl Lindau: Die Kirchgemeinde Wynau und ihre Seelsorger, in: Jahrbuch 1981 der Schweizerischen gesellschaft für Familienforschung
Emil Meyer: Archive Bernischer Pfarrkapitel, in: Festgabe Hans von Greyerz, Bern 1967
[1] Seeberg kam erst im 20.Jahrhundert zum kirchlichen Bezirk Oberargau
[2] Joseph Alhaus: Die Landdekanate des Bistums Konstanz im Mitelalter. Ein Beitrag zur mittelalterlichen Kirchenrechts- und Kulturgeschichte, 109 und 110. Heft der Kirchenrechtlichen Abhandlungen, hrsg. Von Ulrich Stutz und Johannes Heckel, Stuttagart 1929 (=Alhaus),
S. 81 ff.
[3] Ich stütze mich bei diesem Abschnitt dankbar auf die Arbeit von Johann Karl Lindau: Die Kirchgemeinde Wynau und ihre Seelsorger, in: Jahrbuch 1981 der Schweiz.Gesellschaft für Familienforschung, 1982
[4] Vgl. RGG, Artikel Dekan, Bd. 2.71-72
[5] Vgl. RGG, Artikel Domkapitel, Bd. 2. 238-239
[6] W. Haid (Hrsg.): Liber decimationis cleri Constanciensis pro Papa de anno 1275, FDA 1. 1865, S.1-303; W.Haid (Hrsg): Liber quartarum et bannalium in diocesi Constancensi de anno 1324, FDA 4. 1869, S. 1-62; W.Haid (Hrsg): Kiber taxationis ecclesiarum et beneficiorum in diocesi Constanciensi de anno 1353, FDA 1870 S.1-118; Manfred Krebs (Hrsg.): Die Investiturprotokolle der Diözese Konstanz aus dem 15.Jahrhundert, FDA 70, 1950, 74, 1954; Manfred Krebs (Hrsg). Die Annatenregister des Bistums Konstanz aus dem 15.Jahrhundert, FDA 76, 1956, Orts- und Namenregister in FDA 77, 1957; Karl Rieder (Hrsg.) Das registrum subsidii caritativi der Diözese Konstanz aus dem Jahre 1508, FDA Neue Folge 8, 1907 S. 1-108
[7] In den Fontes Rerum Bernensium, Im Band II, S.29 wird als Zeuge erwähnt: „B. decanus de Wimenowe“.
[8] Kirche Dürrenroth, 1486-1986, Jubiläumsschrift, S. 98
[9] FDA, 4,1869, S.38
[10] FDA, 5, 1870, S.72/75
[11] Fontes Rerum Bernensium, 10, S.49
[12] In den Annatenregistern und Investiturprotokollen, sowie 1508 im „registrum subsidii caritativi“ ist immer vom Dekanat Wynau die Rede. Auch die Bauernkriegsartikel von 1525 (Günther Franz: Der deutsche Bauernkrieg, Aktenband, München und Berlin 1935, S. 315, Nr. 150) sprechen vom Sitz des Dekans in Wynau.
[13] 1481 „Balthasar Höstein, vicarius perpetuus der Pfarrkirchevon Wynau“
[14] Wynau, lag als in der Ausdehnung grösste Pfarrerei (Roggwil und Aarwangen gehörten dazu) im Bereich der Mündung der drei Flüsschen Oenz, Langete und Roth in die Aare.
[15] Wynau besass wohl eine der ältesten, und bedeutendsten Kirchen der Region – seit ca. 1350 die noch heute in ihren Grundstrukturen bestehende dreischiffige Basilika.
[16] Vgl. dazu Alhus, S. 195-234
[17] Prädikantenordnung 1587, vom 5. Januar, in: Bernische Rechtsquellen, Band Kirche, Nr. 27 d,
[18] Prädikantenordnung von 1748, vom 9. Februar, § 5 von den capiteln.
[19] Willy Pfister: Die reformierten Pfarrer im Aargau seit der Reformation 1528-1985, in Argovia, 1985, S.27
[20] Vgl. die nachstehende Liste der Dekane: Von den 35 Dekanen, welche dem Kapitel vorstanden, stammten 11 aus dem Gebiet des Berner Aargaus (10 aus Zofingen, einer aus Brittnau).
[21] Ausnahme Seeberg, diese Kirchgemeinde gehörte bis etwa 1950 zum Pfarrkapitel Burgdorf; die Kirchgemeinde Wyssachen wurde erst 1966 geschaffen.
[22] Predigerordnung von 1824, 20.September 1824, Neue offizielle Gesetzessammlung, Bd., II, S.56 ff.
[23] Amtliche Sammlung der Gesetze, Dekrete und Verordnungen des Kantons Bern, 1832, S.376
[24] ebd.
[25] Johann Friedrich, von Biel, 1801; 1824 Konsekration; 1826 Elementarlehrer in Bern; 1832 Pfarrer in Niederbipp; 1838 im Pfarrhaus von Niederbipp eröffnete Boll sein erstes Seminar. Schrieb eine Kinderbibel und gab ein Hausbuch zur Erziehung heruas.; 1839 Seminardirektor in Münchenbuchsee; 1843 Pfarrer in Gottstatt 1852 Hindelbank, Direktor des Lehrerinnenseminars.
[26] Projektentwurf zum Gesetz, welches nach der Verfassung vom 13.7.1846 die innern Angelegenheiten regelt.
[27] Gesetz über die Organisation der evangelisch-reformierten Kirchensynode, 19.1.1952; Neue Gesetzessammlung Band VII,S.9
[28] Kurt Guggisberg: Bernische Kirchengeschichte, S.650
[29] Aktenstücke zur Kirchenreform im Kanton Bern, hg. Von der Bernischen Kirchendirektion, II, Heft. Bern 1873, S.79-80
[30] Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern 1873, S.281
[31] Acta des Oberaargauischen Pastoralvereins, August 1844, Kapitelarchiv im Zwinglihaus Langenthal
[32] Acta Classica, Band 1765-1856, B 1 B, Kapitelsarchiv
[33] Vgl. Statuten für die Kirchliche Bezirkssynode des Oberaargaus, handschriftlich eingetragen im ersten Protokollband von 1877, Archiv der Bezirkssynode, Zwinglihaus Langenthal
[34] Vgl. Statuten des Kapitelsvereins Langenthal, eingetragen im ersten Protokollband von 1877, Kapitelsarchiv, Zwinglihaus Langenthal
[35] Kirchliche Bezirkssynode, Protokoll 1921-1933, darin eingeheftet, die Statuten von 1921
[36] Statuten § 2