Regierungsrat setzt Sparauftrag um
Ein im Auftrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion erstelltes Rechtsgutachten hat zudem aufgezeigt, dass Kirchgemeinden, die vor dem Jahr 2014 fusioniert haben, bis Ende 2018 wohlerworbene Rechte auf jene Pfarrstellen besitzen, die sie vor dem Zusammenschluss innehatten. Diese Stellen lassen sich erst auf den 1. Januar 2019 abbauen. Ausserdem muss den betroffenen Pfarrleuten eine angemessene Kündigungsfrist eingeräumt werden. Angesichts dieser rechtlichen Vorgaben schlägt der Regierungsrat vor, dass der vom Grossen Rat geforderte Stellenabbau in den Jahren 2016 bis 2019 umgesetzt wird (siehe Link zum Weiterlesen)
Geld Münzen: Schweizer Münz (Foto: Werner Näf)