Echos aus der Delegiertenversammlung

IP-2026-comite (Foto: Mark Haltmeier)
Zu der Delegiertenversammlung kommt je eineR VertreterIn der kantonalen Vorstände. Der Jahresbericht wurde besprochen und zur Kenntnis genommen, und die Jahresrechnung genehmigt.
Das Jahresbudget, eigentlich das letzte Budget von Arnold Wildi, wurde ebenfalls angenommen. Arnold Wildi wird sein Amt Ende 2026 definitiv abgeben, weshalb wir dringend eineN NachfolgerIn brauchen. Ansonsten müssten wir ein Treuhandsbüro mit der Kasse beauftragen, was für uns zusätzliche Kosten bedeuten würde.
Ausserdem informierte Blaise Menu über die Vorbereitung der Tagung vom 6. und 7. September in Montmirail.

Einen wichtigen Teil der Delegiertenversammlung bilden die Echos aus den Sektionen, die hier kurz zusammengefasst werden.
Elisabeth Weymann (AG) berichtet von den grossen Veränderungen, die vor dem Rücktritt des bewährten und langjährigen Kirchenratspräsidenten Christoph Weber schon angeschoben worden sind und nun umgesetzt werden. Ihr Eindruck ist, dass bei allen zum Teil einschneidenden Massnahmen (Stellenabbau, Gemeindezusammenlegungen etc.) der Umgang der beteiligten kirchlichen und behördlichen Personen und die Kommunikation auf Augenhöhe stattfinden und die Debatten professionell und respektvoll geführt werden. Von Seiten der Pfarrschaft klingt das uns langsam vertraute „Stichwort“ der theologischen Verantwortung an.
«Der Vorstand des Pfarrkapitels hat sich im Jahr 2025 intensiv der Zukunft des Pfarrberufes befasst. Neben einer Vernehmlassung zu Plan P wurde in verschiedenen Schritten eine Ergänzung zum Berufsbild von 2001 erarbeitet und im Oktober dem Kapitel zu Verabschiedung vorgelegt, mit dem Ziel, das Proprium des Pfarramtes in Hinblick auf zukünftiges Arbeiten in den Interprofessionellen Teams darzulegen. Die Kapitelsversammlung hat die Ergänzung zurückgewiesen und eine neue Arbeitsgruppe gebildet, die nun das Berufsbild als ganzes überarbeiten will.»

Martin Günthardt (ZH) ist selber geprägt von seinem Wechsel aus dem Stadtverband der Zürcher Stadtgemeinde (mit noch gut 60 000 Mitgliedern) in die (Land-)Gemeinde Zollikon-Zumikon mit 6000 Mitgliedern. Aus Sicht der Gemeindepfarrpersonen ist es ein Anpassungsprozess, auf den man nicht genügend vorbereitet ist und bei dem man nicht so recht abschätzen kann, wohin er führt. Dass es allerdings kein Zurück in eine übersichtliche Kreisgemeindeautonomie geben kann, ist klar. Schwierig (im Blick auf das Zusammenarbeitsmodell „inter pares“) ist, dass es ganz neue Hierarchien zwischen kirchlichen Angestellten und mithin auch den Pfarrpersonen gibt. Hier besteht die Chance, dass grosse Talente entfaltet werden können, aber auch das Risiko, dass andere dabei verkümmern.

Andreas Zingg (BE) kommentiert bei seinem Bericht, dass sich der Berner Pfarrverein bei den auch in Bern anstehenden und andauernden Veränderungen in der kirchlichen Landschaft immer wieder einbringen kann und angehört wird. Der Pfarrverein ist ein wichtiger Gesprächspartner für die Landeskirche, erscheint aber in keinem Organigramm… Eine neue Regelung der Abwesenheitskontrolle ist in Entwicklung. Eine gewisse Verunsicherung der alten Kollegen ist durchaus zu erkennen, die sich unter veränderten Verhältnissen nun freuen, bald in die Pension zu gehen. Was bedeutet das für die Jüngeren, die noch 20 Jahre zu dienen haben? Der Berner Pfarrverein hat die Standesregeln überarbeitet.
Aus dem Jahresbericht der Berner sei noch der folgende Abschnitt in extenso zitiert:
«Wir sind auch in der Spurgruppe PfAd / Pfarrberuf diversifizieren vertreten. Das ist eine Initiative der theologischen Fakultäten BE ZH BS und der Kirchen. Das Ziel ist, angesichts der kommenden Pensionierungswelle bisheriger Pfarrer*innen die Attraktivität des Theologiestudiums zu stärken.
Die Initiant*innen erhoffen sich, mehr Studierende zu gewinnen, wenn Bachelor-Absolvent*innen durch eine pfarrpraxisorientierte und institutionalisierte Ausbildung und Begleitung bereits befähigt sein werden, als «Theologische Mitarbeitende» in den Kirchgemeinden Aufgaben wie z.B. Unterricht, Gottesdienste und Jugendarbeit zu übernehmen. Gleichzeitig wird ein Masterstudiengang eingeführt, der den Bedürfnissen dieser bereits eventuell in Kirchgemeinden Teilzeit Arbeitenden entgegenkommen soll. Diese Arbeit sollte für Masterstudierende in etwa einer Hilfsassistenz entsprechen. Im Moment wird überlegt, welche Aufgaben diese zukünftigen «Theologischen Mitarbeitenden» in Kirchgemeinden sinnvollerweise übernehmen könnten und welche Stolpersteine es dabei geben könnte.
Z.B. soll vermieden werden, dass sie in den Gemeinden als eine Art «kleine Pfarrer*innen» wahrgenommen werden. Deshalb wird eine Anstellung als «Theologische Mitarbeiter*in» auf max. 5 Jahre befristet. Gleichzeitig werden bestimmte Aufgaben wie Übernahme von Beerdigungen und Amtswochen ausgeklammert, da hier ev. komplexe Trauerfälle vorliegen könnten. Generell ist an-gedacht, dass Mentor*innen die Theologischen Mitarbeiter*innen begleiten und beraten.
Es bestehen aber weiterhin viele (rechtliche und inhaltliche) offene Fragen, auch gerade was Anstellung und Lohn betrifft.»

Daniel de Roche berichtet, dass die Einnahmen des Solidaritätsfonds zwar sinken, dass aber die Freude bei den Empfängern sehr gross ist. Obwohl auch die grossen Landeskirchen (vgl. etwa Aargau) mit augenfälligen finanziellen Einschränkungen leben zu lernen haben, ist das Lohngefälle bei den Pfarrlöhnen zwischen Zürich und Genf oder Neuchâtel etwa immer noch sehr deutlich. De Roche ist wichtig, dass wir in unserer schriftlichen inter pares Ausgabe dem Soliditätsfonds den bisherigen Auftritt (Doppelseite im Innern) unbedingt belassen. Sowieso sind auf der Homepage des Pfarrvereins die entsprechenden Infos geschaltet.

Gérard Stauffer (FR) Die Sektion Fribourg hat den Beitrag «Saving Private Ryan» von Blaise Menu diskutiert (s. Newsletter), aber auch das Problem der theologischen Ausbildung. Angesichts der sehr unterschiedlichen Ansichten wurden allerdings keine Vorschläge dazu formuliert.
Gegenstand intensiver Debatten war nicht zuletzt anlässlich einer eintägigen Gesprächssynode auch die Missbrauchsproblematik.

Jörg Leutwyler (ZG) „Gestatten Sie mir, Sie für einen Moment in unseren kleinen Kanton Zug mitzunehmen. Wir sind die kleinste Sektion unseres Verbandes: rund 14‘400 Mitglieder, verteilt auf sieben Kirchgemeinden, von Zug über Baar, Cham, Hünenberg, Rotkreuz und Steinhausen bis nach Ägeri. Ein kleines Territorium, gewiss, aber ein grosses Herz.
…80 Jugendliche wurden 2025 konfirmiert… unsere Beratungsstelle begleitete 623 Klientinnen und Klienten in 837 Gesprächen… auf ökumenischer und internationaler Ebene unterstützen wir 50 Projekte weltweit…
Ich schliesse mit einer Einladung. Wenn eine Ihrer Pfarrerinnen oder einer Ihrer Pfarrer ein Amt in einem überschaubaren Umfeld anstrebt – zwischen See und Bergen, in einer Kirche, die Initiative und Kollegialität schätzt –, dann denken Sie an uns. Zug ist eine kleine Kirche, aber eine, in der jede Pfarrperson wirklich zählt und etwas bewegen kann. Kommen Sie vorbei: Sie sind stets herzlich willkommen.“

Blaise Menu (GE) gibt die Genfer Debatte zum Thema Berufsgeheimnis vs. Dienstgeheimnis wieder. Wer kann eine Pfarrerin oder einen Pfarrer von der sogenannten Beichtgeheimnispflicht entbinden? In Genf ist dies Sache eines «Rates der Weisen», der die drei letzten noch verfügbaren Moderatoren der «Compagnie des pasteurs et des diacres» umfasst, allerdings nur gerade bei sexuellem Missbrauch an Minderjährigen (zivilrechtliche Verpflichtung in Genf).

Das provisorische Protokoll der Delegiertenversammlung und die diversen Beiträge der Sektionen wurden von der Inter Pares Redaktion leicht gekürzt und redigiert.

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