Für die Kantone AG, AR/AI, BL, BS, FR, GL, GR, LU, SH, SG, TG, VS, ZG, ZH sowie die Urschweiz sind die Regelungen und Einrichtung des sogenannten Konkordats massgebend. Sein Sitz befindet sich in Zürich (und verantwortet neben der Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer auch die Weiterbildung für den entsprechenden geographischen Raum). Näheres: » http://www.bildungkirche.ch/ausbildung/ |
Für BE, JU und SO ist die vom Staat Bern, der Universität Bern und den Reformierten Kirchen BE-JU-SO getragene KOPTA (Koordinationsstelle für praktikumsorientierte theologische Ausbildung) mit Sitz in Bern zuständig (die Pfarrerweiterbildung ist davon getrennt und bildet Teil der Kirchlichen Zentralverwaltung). Näheres: » http://www.kopta.unibe.ch/content/index_ger.html |