Die 55 Kirchgemeinden der St.Galler Kirche: Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen ist gegliedert in drei Pfarrkapitel mit insgesamt 55 Kirchgemeinden. (Foto: Andreas Schwendener)
Gründung 1803 | Im April 1803 schuf Napoleon mit einem Federstrich den Kanton St.Gallen. Im September darauf entstand die evangelische Kantonalkirche – unter Geburtshilfe des St.Galler Pfarrers Peter Stähelin und des ersten Landammanns, des katholischen, protestantenfreundlichen Müller-Friedberg. Noch wagte man kaum zu hoffen, dass daraus ein lebendiger Organismus werden würde. Ausser der Erinnerung an die beiden Reformatoren Ulrich Zwingli aus Wildhaus und Vadian von St.Gallen sowie der gemeinsamen Glaubenstradition gab es nichts, was die Protestanten geeinigt hätte. In der evangelischen Stadtrepublik St.Gallen und im fürstäbtischen Toggenburg hatte es vor 1798 selbständige kirchliche Organisationen (Synoden) gegeben, das Rheintal und Sax gehörten kirchlich zu Zürich, das evangelische Werdenberg und Wartau zu Glarus. Der zusammengestückelte Kanton zählte 1803 80 000 Katholiken und 50 000 Protestanten (im Jahr 2000: 236 733 Katholiken und 127 929 Protestanten). In den ehemals rein katholischen Gebieten Sarganserland, Gaster, Rapperswil und Fürstenland entstanden bald Diasporagemeinden, so in Rorschach, Gossau, Rapperswil und Walenstadt. Als Organe der neuen Kantonalkirche wurde ein 7-köpfiger Kirchenrat – mit Pfarrer Peter Stähelin an der Spitze – und eine aus sämtlichen Pfarrern bestehende Synode geschaffen, gegen den anfänglichen Widerstand der Toggenburger. Die gemeinsame Synode wurde jedoch zum wichtigsten Bindeglied der jungen Kirche. Dass im Kirchenrat zwei Regierungsräte Einsitz nahmen – und zusammen mit zwei Kantonsräten auch in der Synode – zeigt, dass der Staat zunächst starken Einfluss auf die Kirche nahm. |
Erste Volkssynode | Die Kantonsverfassung von 1861 gewährte den beiden Kirchen mehr Freiraum. Aus dem Toggenburg kam die Anregung, Ernst zu machen mit der reformatorischen Forderung nach dem «Priestertum aller Gläubigen». So wurde 1862 die auf freien Wahlen basierende «Volkssynode» geschaffen. Darin sassen und sitzen Pfarrer und «Laien» gleichberechtigt nebeneinander. Diese Demokratisierung der Synode war innerhalb der Schweiz eine Pioniertat. - Die Synode entscheidet im Gegensatz zum Katholischen Kollegium nicht nur über administrative und finanzielle, sondern auch über theologische und spirituelle Vorlagen. |
St.Galler Kirche heute | Text folgt |