Einladung zur ausserordentlichen GV am 1. April 2022

Bekanntlich geht es um die Zukunft des Pfarrvereins des Kantons Zürich (PV). Bereits im Herbst hat der Vorstand beschlossen, der GV die Auflösung des Vereins zu beantragen. Einerseits wurde es immer schwieriger, Leute zu finden, die sich für die Mitarbeit im Vorstand zur Verfügung stellen, anderseits stellt sich zunehmend die Frage, wofür es den Pfarrverein Kanton Zürich heute noch braucht. Nach der Auffassung des Vorstands könnten fast alle Aufgaben, die der PV heute noch wahrnimmt, auch anders wahrgenommen werden. Der aktuelle Vorstand wird deshalb auf jeden Fall zurücktreten, auch wenn der Antrag auf Auflösung des Vereins abgelehnt werden sollte.

In der Zwischenzeit hat sich insofern eine neue Situation ergeben, als Arnold Steiner, Pfarrer in Wildberg, sich entschlossen hat, sich zur Wahl als neuen Präsidenten des Pfarrvereins Kanton Zürich zur Verfügung zu stellen. Er möchte dem Verein zugleich eine (teilweise) andere Ausrichtung geben: Mehr Gewicht auf theologische Auseinandersetzung, geistliche Begleitung, Spiritualität, dafür weniger “Gewerkschaftliches”. Arnold Steiner hat auch bereits eine Gruppe von Vereinsmitgliedern gefunden, die es sich vorstellen könnten, mit ihm einen neuen Vorstand zu bilden.

Bereits vor Weihnachten hat Hansjakob Schibler (Vizepräsident des SRPV) den folgenden Antrag eingereicht: “In der Abstimmung soll zuerst darüber abgestimmt werden, ob der Pfarrverein Kanton Zürich beibehalten oder in eine neue Form und Trägerschaft übergeführt werden soll. Die Variante, die obsiegt, soll dem Antrag des Vorstands gegenübergestellt werden.”
Er begründet diesen Antrag mit einer Frage: “Soll für den Zürcher Pfarrverein eine neue Organisationsform und Trägerschaft gesucht werden, wenn möglich durch bereits bestehende Pfarrvereinigungen im Kanton, bei der der bisherige Vorstand von seinen bisherigen Aufgaben entbunden wird? Wobei der Name “Pfarrverein”, seine Verbindung zum Schweizerischen Dachverband und vor allem die Solidarität zu den übrigen Pfarrvereinen in der Schweiz nicht aufgehoben und aufgelöst werden müssten.”

So resultiert eine relativ komplexe Ausgangssituation.

Traktandenliste der a.o. Gemeralversammlung vom 1. April 2022
Abstimmung (Foto: Werner Näf)

Abstimmung (Foto: Werner Näf)

1. Begrüssung / Einleitung / Wahl der Stimmenzähler
2. Vorstellung der neuen Ausrichtung durch Arnold Steiner und die “Mitstreiter”
Diskussion
3. Abstimmung: soll der PV so weitergeführt werden?

Wenn die Versammlung diese Frage bejaht, werden der Antrag von Hansjakob Schibler wie auch derjenige des bestehenden Vorstands gegenstandslos und können zurückgezogen werden. Die Wahl der neuen Vorstandsmitglieder und des neuen Präsidenten kann anlässlich der regulären GV im Sommer erfolgen.

Andernfalls müsste zuerst der Antrag von Hansjakob Schibler zur Abstimmung kommen:

4. Abstimmung über den Antrag von Hansjakob Schibler:
Soll der PV, falls der Antrag des Vorstands abgelehnt werden sollte,
a) in der jetzigen Form (ohne die aktuellen Vorstandsmitglieder) weiterbestehen?
b) in eine neue Form und "Trägerschaft" übergeführt werden?


Dabei ist zu beachten, dass der gegenwärtige Vorstand nicht gewillt ist, über das Datum der Auflösung hinaus, im Amt zu bleiben. Anderseits ist klar, dass eine Auflösung des Vereins nicht ohne Nachfolgeregelungen für die verschiedenen Funktionen (Mandate), die der PV zur Zeit hat, erfolgen kann (u.a. Wahrnehmung der Interessen der Pfarrschaft als Arbeitnehmer, z.B. BVK, PVO), Herausgeberverein von reformiert.zürich, Vertretung der Zürcher Pfarrschaft im SRPV, Verwaltung des "Fonds Pfarrverein").
Variante b) entspricht somit im Wesentlichen dem Antrag des Vorstands. Trotzdem müsste dieser abschliessend separat zur Abstimmung kommen:

5. Antrag des Vorstands: Auflösung des PV des Kantons Zürich

Das Datum der allfälligen, effektiven Auflösung kann noch nicht festgelegt werden. Auf jeden Fall muss dieses ein halbes Jahr im Voraus beim SRPV angekündigt werden. Der Vorstand wird anlässlich der GV im Juli über das weitere Vorgehen informieren.

Herzliche Grüsse
Im Namen des Vorstands

Corsin Baumann
Anmeldung Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung bis 28. März 2022 gebeten.
Bitte untenstehendes Anmeldeformular ausfüllen.
Einladung ausserordentliche GV 1. April 2022

Anmeldung zur a.o. GV des Pfarrvereins Kanton Zürich am 1. April 2022

Die ausserordentliche Generalversammlung findet am 1. April 2022 um 9.00 Uhr im grossen Saal des H50, Zürich statt.

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Autor: Evelyne Lott - Bereitgestellt: 28.02.2022
aktualisiert mit kirchenweb.ch