Publiziert von: Thomas Schaufelberger
Bereitgestellt: 15.04.2024
Zulassungsbedingungen für die kirchliche Ausbildung
Wer in den Pfarrdienst der Evang.-ref. Landeskirchen des Konkordats (ganze Deutschschweiz inkl. Tessin, ohne Bern-Jura-Solothurn) eintreten will, muss die entsprechende kirchliche Ausbildung absolviert haben. Sie besteht in einer Reihe von Elementen, die erforderlich sind. Alle Infos über die neuen Zulassungsbedingungen ab 1.1.2019 unter www.bildungkirche.ch
Übersicht über die Zulassungsbedingungen
Alle Infos über die neuen Zulassungsbedingungen ab 1.1.2019 unter www.bildungkirche.ch
Äquivalenzprüfung der Ausbildungskommission
Falls ein anderes Studium oder andere Praktika vorliegen, findet eine Äquivalenzprüfung durch die Ausbildungskommission statt (siehe unten stehendes Merkblatt). Sie stellt fest, ob der Studienabschluss äquivalent mit dem Studienabschluss in Zürich oder Basel ist, und sie legt fest, welche Praktika im Vorfeld des Lernvikariats absolviert werden müssen.
Das Lernvikariat kann nicht ersetzt werden. Es ist und bleibt wichtige Voraussetzung zur Erlanung der Wahlfähigkeit im Konkordat.
Die Prüfung kann beantragt werden mit einem vollständigen Dossier und einem Gesuch an die Ausbildungskommission.
Das Lernvikariat kann nicht ersetzt werden. Es ist und bleibt wichtige Voraussetzung zur Erlanung der Wahlfähigkeit im Konkordat.
Die Prüfung kann beantragt werden mit einem vollständigen Dossier und einem Gesuch an die Ausbildungskommission.
äquivalente Studiengänge
Folgende Masterabschlüsse in Volltheologie sind äquivalent zu Zürich und Basel:
- Bern
- Neuenburg
- Genf
- Lausanne
Ausländische, universitäre Abschlüsse in evangelischer Theologie (Deutschland) sind im Normalfall äquivalent. Hier werden je nach Studienleistungen noch 30 bis 60 Kreditpunkte in reformierter Theologie in Zürich oder Basel als Auflage gestellt.
Katholische, universitäre Abschlüsse (Luzern, Deutschland) sind im Normalfall äquivalent. Auch hier werden je nach Studienleistungen noch 30 bis 60 Kreditpunkte in reformierter Theologie in Zürich oder Basel als Auflage gestellt.
Abschlüsse der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel (STH) sind nicht äquivalent. Es gibt aber ein Verfahren, dass Studienleistungen zu einem grossen Teil angerechnet werden können bei einem Wechsel an die Theologische Fakultät Basel. Die zusätzlich geforderte Leistung entspricht ungefähr 120 Kreditpunkten.
Englischsprachige Abschlüsse sind im Normallfall nicht äquivalent. Eine Prüfung kann durch die Ausbildungskommission erfolgen. Ein Abschluss Master of Theology an der Uni Südafrika (UNISA) mit einem Bachelor am IGW Zürich ist nicht äquivalent.
- Bern
- Neuenburg
- Genf
- Lausanne
Ausländische, universitäre Abschlüsse in evangelischer Theologie (Deutschland) sind im Normalfall äquivalent. Hier werden je nach Studienleistungen noch 30 bis 60 Kreditpunkte in reformierter Theologie in Zürich oder Basel als Auflage gestellt.
Katholische, universitäre Abschlüsse (Luzern, Deutschland) sind im Normalfall äquivalent. Auch hier werden je nach Studienleistungen noch 30 bis 60 Kreditpunkte in reformierter Theologie in Zürich oder Basel als Auflage gestellt.
Abschlüsse der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel (STH) sind nicht äquivalent. Es gibt aber ein Verfahren, dass Studienleistungen zu einem grossen Teil angerechnet werden können bei einem Wechsel an die Theologische Fakultät Basel. Die zusätzlich geforderte Leistung entspricht ungefähr 120 Kreditpunkten.
Englischsprachige Abschlüsse sind im Normallfall nicht äquivalent. Eine Prüfung kann durch die Ausbildungskommission erfolgen. Ein Abschluss Master of Theology an der Uni Südafrika (UNISA) mit einem Bachelor am IGW Zürich ist nicht äquivalent.
Bewerber/innen auf Pfarrstellen mit ausländischer Ordination
Für Bewerber/innen auf Pfarrstellen mit ausländischer Ordination gibt es ein Äquivalenzverfahren, das von den anstellenden Kantonalkirchen selber angeboten wird, teilweise in Zusammenarbeit mit der Ausbildungskommission. Meist umfasst es ein Kolloquium bei der kantonalen Kirchenbehörde und einen Pfarrdienst auf Probe (z.B. 2 Jahre mit intensiver Begleitung).
Zürich: Kolloquium und Anstellung zur Probe (2 Jahre mit enger supervisorischer Begleitung). Wahlfähigkeit erfolgt erst nach diesen zwei Jahren.
Graubünden/St.Gallen/Thurgau/Schaffhausen/Glarus/Schwyz/Luzern/ Nidwalden/Uri/Zug/Aargau/Solothurn/Tessin/Basel/Baselland/ Appenzell/Fribourg/: bitte wenden Sie sich direkt an die Kantonalkirche.
Zürich: Kolloquium und Anstellung zur Probe (2 Jahre mit enger supervisorischer Begleitung). Wahlfähigkeit erfolgt erst nach diesen zwei Jahren.
Graubünden/St.Gallen/Thurgau/Schaffhausen/Glarus/Schwyz/Luzern/ Nidwalden/Uri/Zug/Aargau/Solothurn/Tessin/Basel/Baselland/ Appenzell/Fribourg/: bitte wenden Sie sich direkt an die Kantonalkirche.
Information und Auskunft/Beratung
Leiter Ausbildung Pfarrer/Pfarrerinnen
Pfr. Thomas Schaufelberger
Blaufahnenstrasse 10
8001 Zürich
044 258 92 53
thomas.schaufelberger@zhref.ch
Pfr. Thomas Schaufelberger
Blaufahnenstrasse 10
8001 Zürich
044 258 92 53
thomas.schaufelberger@zhref.ch
Adresse Ausbildungskommission
Präsident der Ausbildungskommission
Pfr. Christoph Herrmann
Sekretariat
Hirschengraben 50
Postfach
8024 Zürich
Pfr. Christoph Herrmann
Sekretariat
Hirschengraben 50
Postfach
8024 Zürich