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Beffchen mit Dank: Dankesbild Pfarrsolidaritätsfonds
| Wie hoch soll der Beitrag sein? | Der Stiftungsrat schlägt Ihnen vor, zwischen 1 und 20 Promille Ihres steuerbaren Jahreseinkommens zu spenden (100 bis 3000 Franken). Die Zuwendungen sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als gemeinnützig abzugsberechtigt. |
| Wer wird unterstützt? | Ihre Spenden werden ausschliesslich an Pfarrerinnen, Pfarrer und Emeriti der evangelisch-reformierten Landeskirchen überwiesen, deren Einkommen deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Dies ist vornehmlich in Genf, Neuenburg und dem Tessin der Fall, da diese Kantone keine Kirchensteuer erheben dürfen. |
| Teilen vor Fordern | Die Stiftung Pfarrsolidaritätsfonds hat ihren Sitz in Bern beim SEK. Sie geht zurück auf den Solidaritätsfonds des Schweizerischen Reformierten Pfarrvereins, der 1976 gegründet wurde, um die ungerechtfertigten Lohnunterschiede im Pfarrberuf zu verkleinern. Der Fonds bleibt ein wichtiges Signal – die Pfarrschaft ist solidarisch! |
| Kontakt | Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten des Stiftungsrats: Pfr. Werner Habegger Grand-Rue 40 2606 Corgémont 032/ 489 18 09 (Fax 032 489 17 08) 079 6687694 werner.habegger@pfarrverein.ch |
| Spenden | Ihre Spende ist erbeten auf folgendes Postkonto: Stiftung Pfarrsolidaritätsfonds 3000 Bern 23 Postkonto 30-33763-5 Danke - merci! |
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