Stiftung Pfarrsolidaritätsfonds

Noch immer bestehen grosse Unterschiede zwischen den kantonalen Pfarrlöhnen. Wie zum Beispiel zwischen St. Gallen und Genf. Mit einem freiwilligen Beitrag an die Stiftung Pfarrsolidaritätsfonds helfen Sie, diese Unterschiede zu mildern.
Beffchen mit Kantonswappen —  Werbebild Pfarrsolidaritätsfonds

Beffchen mit Kantonswappen: Werbebild Pfarrsolidaritätsfonds

Logo FSF —  Logo Pfarrsolidaritätsfonds

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Beffchen mit Dank —  Dankesbild Pfarrsolidaritätsfonds

Beffchen mit Dank: Dankesbild Pfarrsolidaritätsfonds

Wie hoch soll der Beitrag sein? Der Stiftungsrat schlägt Ihnen vor, zwischen 1 und 20 Promille Ihres steuerbaren Jahreseinkommens zu spenden (100 bis 3000 Franken). Die Zuwendungen sind bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen als gemeinnützig abzugsberechtigt.
Wer wird unterstützt? Ihre Spenden werden ausschliesslich an Pfarrerinnen, Pfarrer und Emeriti der evangelisch-reformierten Landeskirchen überwiesen, deren Einkommen deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt. Dies ist vornehmlich in Genf, Neuenburg und dem Tessin der Fall, da diese Kantone keine Kirchensteuer erheben dürfen.
Teilen vor Fordern Die Stiftung Pfarrsolidaritätsfonds hat ihren Sitz in Bern beim SEK. Sie geht zurück auf den Solidaritätsfonds des Schweizerischen Reformierten Pfarrvereins, der 1976 gegründet wurde, um die ungerechtfertigten Lohnunterschiede im Pfarrberuf zu verkleinern. Der Fonds
bleibt ein wichtiges Signal – die Pfarrschaft ist solidarisch!
Kontakt Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Präsidenten des Stiftungsrats:
Pfr.
Werner Habegger
Grand-Rue 40
2606 Corgémont
032/ 489 18 09 (Fax 032 489 17 08)
079 6687694
werner.habegger@pfarrverein.ch
Spenden Ihre Spende ist erbeten auf folgendes Postkonto:

Stiftung Pfarrsolidaritätsfonds
3000 Bern 23
Postkonto 30-33763-5

Danke - merci!
Dokumente
 
Autor: Jacqueline Dähler-Tschumi
aktualisiert mit kirchenweb.ch