Kirchenlieder und Suisa - Aktueller Stand
2012 sind die Lieder erfasst worden. Durch eine Abmachung mit der Suisa dürfen diese Zahlen bis 2016 einfach fortgeschrieben werden (ohne neue Erhebung).
Ab 2017 sollte dann eine neue Internetapplikation bereit sein, die es den Kirchgemeinden möglich macht, ihre Lieder-Angaben elektronisch einzugeben.
Bis dann müssen wir also, was die Urheberrechte der Kirchenlieder angeht, nichts unternehmen.