04 Wohnsitzpflicht

Die "Arbeitsgruppe Wohnsitzpflicht" des Pfarrvereins
Ausgangslage Die Wohnsitzpflicht beschäftigt uns Pfarrerinnen und Pfarrer schon seit geraumer Zeit. Ist sie in der heutigen Zeit mit ihrer Mobilität überhaupt noch gerechtfertigt? Oder ist sie, in dieser Zeit mit ihrer Anonymität, erst recht notwendig? Die Meinungen gehen auseinander, auch innerhalb der Pfarrschaft.

Eine Konsultativabstimmung anlässlich der ordentlichen Mitgliederversammlung des Pfarrvereins (5. Juli 2006) ergab eine eindeutige Mehrheit für die Wohnsitzpflicht. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese flexibler als bisher umgesetzt wird.
Aufgabe Obgleich auch auf landeskirchlicher Ebene über die Frage nachgedacht wird, scheint es dem Vorstand des Pfarrvereins notwendig, da selbst aktiv zu werden. Deshalb wurde neu eine „Arbeitsgruppe Wohnsitzpflicht“ gebildet. Leitung hat unsere Quästorin Stephanie Gysel.
Die Gruppe wird sich mit den vielen Fragen zur Wohnsitzpflicht beschäftigen und, wo möglich und sinnvoll, allfällige Veränderungen der heutigen Praxis mitgestalten.
Anlässlich eines Treffens der Kapitelsdelegierten wurde das Thema an-diskutiert. Im folgenden - als Stimmungsbild - eine Zusammenstellung der Voten:
Stimmungsbild Bei 100%-Stelle auf dem Land: Da ist es nicht möglich, dass eine/r ausserhalb der Gemeinde wohnt; - man muss gewachsene Dorfstrukturen ernst nehmen.
Manchmal hält das jemand einfach nicht aus, dieses Ausgestelltsein, man fühlt sich unter Druck. Was dann?
Verschiedene Interessen stossen aufeinander innerhalb der Pfarrerin / des Pfarrers: Pastoraltheologisches Interesse für die Gemeinde; individuelles Interesse der Pfarrfamilien
Wie kann man all die unterschiedlichen Aspekte der Wohnsitzpflicht in eine einzige Rechtsform giessen?
Einfluss der modernen Kommunikationsmittel: Nicht kompatibel mit „Mythos Pfarrhaus“
Gedankenspiel: Wenn historische Pfarrhäuser nicht mehr besetzt sind, was würde das auslösen?
Pfarrhäuser entsprechen heute dem ursprünglichen Grundgedanken oft nicht (dort sein wo Leute sind). Sie sind zwar zentral, und isoliert irgendwo gelegen, aber nicht dort, wo die Menschen heute wohnen (eher am Rand der Ortschaften).
Pfarrhäuser darf man nicht verkaufen.
Wenn nur Einzelne im Pfarrhaus wohnen: Hierarchisierung der PfarrerInnen einer Gemeinde; es gäbe den so etwas wie einen Residenzpfarrer / eine Residenzpfarrerin
Man muss darauf achten, dass es nicht permanent Ausnahmesituationen gibt.
Appenzell Ausserrhoden hat in der kantonalen KO Wohnsitzpflicht aufgehoben: Die Gemeinden machen dies im Zusammenhang mit den Stellen-Ausschreibungen rückgängig
Wir haben nicht die Möglichkeit, Wohneigentum mit Pensionskassengelder zu kaufen, die die Pensionskassen Eigennutzung verlangen.
Welchen Einfluss haben Spezialisierung und Regionalisierung?
Für die meisten Leute haben Pfarrhäuser heute eine hohe Schwelle: Bräuchte es nicht andere Formen, um „bei den Leuten“ zu sein?
Interessantes Detail: Gesetzlich sind wir zwar zum Wohnen in der Gemeinde verpflichtet, nicht aber zum Wohnen im Pfarrhaus (es sei denn, man könne im Streitfall mit dem Gewohnheitsrecht argumentieren).

Die unten abrufbare Downloaddatei führt zu den wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen.
 
Autor: Gina Schibler
aktualisiert mit kirchenweb.ch