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Teilrevision der Kirchenordnung BEJUSO - Stellungnahme des PV

Die ausserordentliche Jahresversammlung des Evang.-ref. Pfarrvereins Bern-Jura-Solothurn vom 17. November 2009 hat sich eingehend mit der Kirchenordnungsrevision befasst. Der Pfarrverein beantragt dem Synodalrat die Teilrevision zu überdenken.

Von Andreas Stalder, andreas.stalder@pfarrverein.ch

Eine unter den Mitglieder breit abgestützte Vernehmlassung setzt sich der Pfarrverein mit der Teilrevision der Kirchenordnung auseinander. Insgesamt haben 18 Bezirkspfarrvereine sich schriftlich geäussert. Dazu kamen teilweise detaillierte Rückmeldungen von Mitgliedern und ExpertInnen. Gegen 200 Theologinnen und Theologen haben sich mit der Vernehmlassung auseinandergesetzt.
Wir beantragen dem Synodalrat, dass er sich mehr Zeit zur Ausarbeitung der Kirchenordnungsrevision lässt. In wenigen Monaten die Vernehmlassung auszuwerten und die Vorlage zu Handen der Synode zu verabschieden, halten wir als zu überstürzt.
Drei gewichtige Bereiche erachten wir in der Vernehmlassungsvorlage als ungenügend oder zu wenig klar definiert. Es sind die "Gemeindeleitung", die "Freiwilligen" und die "Kompetenzverschiebungen" von der Synode bzw. den Kirchgemeinden zum Synodalrat.
Die Kirchgemeinde soll aus kirchlicher Sicht beschrieben werden. Wir möchten, dass das Amt des Kirchgemeinderates als ein kirchliches (Leitungs-)Amt definiert werden soll. Die zahlenmässig grösste Gruppe innerhalb der Kirche, nämlich die Freiwilligen, werden in der Kirchenordnungsvorlage zu wenig berücksichtigt. Und weiter werden zahlreiche Kompetenzen von der Synode bzw. Kirchgemeinde zum Synodalrat verschoben. Wir sind nicht grundsätzlich gegen einzelne Kompetenzübertragenen. Leider wurde es versäumt, die Absichten der entsprechenden Verordnungen bekannt zugeben.
Die detaillierten Antworten können mit den nachstehenden Links heruntergeladen werden.

Dokumente:
 

publiziert am 02.12.2009



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